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Neue Möglichkeiten durch WLAN Gesetzesänderung

Ende 2016 soll der neue Gesetzesentwurf bezüglich der Haftbarkeit von WLAN Betreibern bei Missbrauch im Internet geändert werden. Dies könnte neue Märkte und Möglichkeiten für Unternehmen darstellen.

Brandaktuell ist die Veröffentlichung des neuen Gesetzesentwurfs bezüglich der Frage der Haftbarkeit bei Nutzung öffentlichen WLANs. Mit dieser Änderung würde Deutschland dem Zeitgeist folgen und in Sachen "Neuland" wesentlich innovativer werden. Zurzeit macht sich derjenige strafbar, über dessen WLAN illegale Downloads getätigt oder sonstige illegale Dinge im Internet getrieben werden. Die Haftungsrisiken für die Betreiber der WLAN Hotspots sind derzeit also zu hoch, als dass man den Leuten freien Zugang zu ihrem WLAN geben könnte. Dies soll sich jedoch im Laufe des Jahres 2016 ändern. Künftig soll nämlich der User dafür haftbar gemacht werden können, falls er sich in einem WLAN-Netzwerk nicht Gesetzeskonform verhält. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, holt Deutschland in Sachen WiFi-Verfügbarkeit gegenüber den Spitzenreiter-Ländern wie Südkorea und Schweden deutlich auf, denn dann wird das Bereitstellen von solchen öffentlichen Hotspots für Städte und Gastronomen zunehmend interessanter. Um solche großen Vorhaben umzusetzen, wie zum Beispiel Laternen mit WLAN auszustatten, was in anderen Ländern schon umgesetzt wird, bieten sich ideal Mobilfunk Router an, welche keine teuren terrestrischen Verkabelungen benötigen. Diese Funk Router finden bereits leise Anklang im Bereich der Logistik zur Optimierung der M2M-Kommunikation. Durch die Gesetzesänderung erhalten die Router einen ganz neuen Markt. Die Frage wie schnell sich Städte und Gastronomen sich für derartig innovative Unternehmungen entscheiden bleibt allerdings noch offen.
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