Aktuelle Pressemitteilungen

Internet/E-Commerce

Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen

Anwalt Mainz Anwalt Mainz

Anwalt Dresden - News

OLG Koblenz: Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-/Nachher-Bildern

LEXKONNEX-#Anwalt Mainz

Das Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Urteil vom 08. Juni 2016 entschieden, dass eine Klinik für Schönheitsmanipulationen nicht mit Fotos im Internet werben darf, die Patientinnen im vor und nach einer Operation zeigen.

Der Beklagte ist Eigentümer einer Schönheitsklinik. Auf seiner Internetpräsenz wirbt er mit seinen Leistungen unter anderem auch mit Bildern von Patientinnen vor und nach einem durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriff.

Das Landgericht Koblenz hatte den Beklagten dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen mit diesen sog. Vorher-/Nachher-Bildern zu werben. Die Präsentation der Bilder stelle einen Verstoß gegen § 11 Absatz 1 Satz 3 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dar. Nach dieser Bestimmung darf für Schönheitsoperationen nicht mit einer vergleichenden Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden.

An der Unzulässigkeit der Bilddarstellung ändert sich nach Auffassung der Richter auch nichts dadurch, dass die Bilder auf der Internetseite erst nach einer Registrierung aufgerufen werden können und im Übrigen darauf hingewiesen wird, dass das Bildmaterial nur den Patienten zugänglich gemacht werden soll, die sich schon eingehend informiert haben; denn der Gesetzgeber hat die Werbung mit Vorher-/Nachher-Bildern gänzlich verboten.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 22.06.206

Sofern auch Sie Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht haben,setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Sie erreichen unser Anwälte in Mainz sowie Sofern auch Sie Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht haben,setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erreichen unser Anwälte in Mainz unter: 06131 63 69 391 sowie in Dresden unter 0351 309 90 140.

Weitere Informationen:
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-dresden/
http://www.lexkonnex.de/privat/anwalt-mainz/

 

Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.