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Die Scheidung steht an und nun?

Ist eine Ehe gescheitert und die Partner wünschen eine Scheidung, so ist dies in der Regel der erste Schritt im Ablauf einer Scheidung.

Bevor es jedoch zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, sind noch weitere Schritte notwendig, die nicht grundsätzlich den Beistand eines Scheidungsanwalts erforderlich machen. Dennoch rate ich dazu, dass sobald der Scheidungswunsch offen ausgesprochen wird, einen Beratungstermin bei einem Scheidungsanwalt auszumachen. Dieses ist besonders dann empfehlenswert, wenn während des Trennungsjahres Unterhalt zu zahlen ist oder wenn gemeinsame Kinder vom Scheidungswunsch der Eltern betroffen sind.

Als Rechtsanwalt, der sich auf den Bereich Familienrecht spezialisiert hat, berate ich Sie in meiner Rechtsanwaltskanzlei gerne über den zu erwarteten Ablauf einer Scheidung in Köln.

Ein wichtiger Punkt während der Scheidung ist das Trennungsjahr. Dieses setzt der Gesetzgeber voraus, ehe der endgültige Scheidungstermin durch einen Rechtsanwalt beantragt werden kann. Parallel zum Trennungsjahr fordert der Scheidungsanwalt üblicherweise die für eine Scheidung benötigten Unterlagen zum Thema Versorgungsausgleich oder dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen an. Auch die Regelungen bezüglich Unterhaltszahlungen an Kinder oder den getrennt lebenden Ehegatten sind nicht selten ein wichtiger Bestandteil während des Ablaufs einer Scheidung, die ich als Scheidungsanwalt in Köln für Sie übernehme.
Können während des Trennungsjahres sämtliche Fragen und Punkte rund um die Themen Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, die Aufteilung des Hausrats sowie eventuelle Differenzen in Bezug auf die eheliche Wohnung geklärt werden, so reiche ich Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht in Köln ein. In der Regel findet der Scheidungstermin, bei dem der Richter die Scheidung ausspricht, innerhalb kurzer Zeit statt.

Einen Überblick zum Ablauf einer Scheidung habe ich Ihnen hier zusammengestellt:

1. Die Ehepartner wünschen eine Scheidung.

2. Entweder einzeln oder gemeinsam wird ein Scheidungsanwalt aufgesucht, um sich über den Ablauf der Scheidung zu informieren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Ehepartner hierbei auch darüber informiert, welche Unterlagen im weiteren Verlauf benötigt werden.

3. Findet die bevorstehende Scheidung nicht einvernehmlich statt und es kommt zu Unstimmigkeiten, so übernimmt der Anwalt hier sämtlichen nötigen Schriftverkehr mit dem gegnerischen Anwalt. Unstimmigkeiten im Verlauf einer Scheidung treten oftmals den Bereichen Unterhalt, Zugewinnausgleich oder auch Sorgerechtsfragen oder dem Umgangsrecht auf. Im Bereich des Umgangsrechts kann es unter Umständen auch zu einer Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt kommen.

4. Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist und sämtliche rechtlich relevanten Punkte geklärt sind, stellt der Anwalt den Scheidungsantrag. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen spätestens hier die Ehegatten einen Scheidungsanwalt aufsuchen, denn nur dieser kann den Scheidungsantrag bei Gericht stellen.

5. Das Familiengericht informiert den beziehungsweise die Anwälte über den Scheidungstermin, bei dem beide Parteien anwesend sein müssen. Sind keine weiteren Punkte zu klären, wird hier die Scheidung ausgesprochen.

Mehr Info´s finden Sie zu diesem Thema unter: www.scheidung-koeln.de oder rufen sie mich doch direkt an unter: 0221 27129356

 

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